FRAGEN UND ANTWORTEN
Ablauf und Erstgespräch
Der erste Kontakt mit einer psychotherapeutischen Praxis ist für viele Menschen ein wichtiger und oft auch emotionaler Schritt. Umso hilfreicher ist es, einen allgemeinen Überblick darüber zu haben, wie der Ablauf typischerweise gestaltet ist. In der Regel beginnt der therapeutische Prozess mit einem Erstgespräch, das dem gegenseitigen Kennenlernen dient. Dabei werden erste Anliegen, Beschwerden und Erwartungen besprochen sowie organisatorische Fragen geklärt. Auch der weitere Ablauf – etwa die Wahl des Therapieansatzes, die Häufigkeit der Sitzungen und mögliche Anträge bei der Krankenkasse – wird in diesem Rahmen thematisiert. Das Erstgespräch ist eine wertvolle Gelegenheit, um herauszufinden, ob die Chemie zwischen Therapeutin und Patientin stimmt und ob eine Zusammenarbeit sinnvoll erscheint. Es bildet somit die Grundlage für eine vertrauensvolle und zielgerichtete therapeutische Begleitung.
Wie bekomme ich einen Termin zu einem Erstgespräch?
Auf unserer Website finden Sie alle Informationen zur Erreichbarkeit, den angebotenen Therapieformen und eventuellen freien Kapazitäten. Bei freien Kapazitäten, können Sie einen Termin für ein Erstgespräch entweder per E-Mail oder per Telefon innerhalb der telefonischen Sprechzeiten vereinbaren. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück und beraten Sie im weiteren Prozess.
Brauche ich eine Überweisung?
Nein, Sie brauchen keine Überweisung.
Wir arbeiten als Kassen- und Privatpraxis. Sollten Sie als Kassenpatient:in bei uns vorstellig werden, benötigen wir Ihre Krankenversichertenkarte. Sollten Sie in unserer Privatpraxis im Rahmen der Kostenerstattung als Patient:in behandelt werden, werden alle Kosten vorab bei Ihrer Krankenkasse beantragt. In dem Fall benötigen wir keine Versichertenkarte. Auch als Selbstzahler:in und Privatpatient:in wird keine Überweisung benötigt. Wir empfehlen unseren privat versicherten Patient:innen, jedoch, dass Sie sich zunächst bei Ihrer Versicherung informieren, in wie weit in Ihrem Tarif die Kosten für eine Psychotherapie abgedeckt sind.
Wie läuft ein Erstgespräch ab?
Ein Erstgespräch dient dazu, dass Sie als Patient:in einen ersten Eindruck von dem/der Therapeut:in sowie von der Praxis erhalten. Der/Die Therapeut:in bekommt so die Möglichkeit, sich ein Bild über Ihr Therapieanliegen zu verschaffen.
Der/Die Therapeut:in prüft hier auch, ob seine/ihre Kompetenzen bzw. das Therapieverfahren das Richtige für die geschilderte Erkrankung ist. Ein Erstgespräch dauert 50 Minuten. Das erste Drittel ist dafür vorgesehen, dass der/die Patient:innen sein/ihr Therapieanliegen, Symptome/Beschwerden und mögliche Auslöser für diese beschreiben. Im Fortgang des Gesprächs werden weitgehende Fragen gestellt, um sich einen genaueren Überblick über Ihr Anliegen, die Symptome und mögliche Auslöser oder Risikofaktoren (z. B. organische Vorerkrankungen oder familiäre Vorbelastungen) zu verschaffen. Im letzten Teil des Gesprächs haben Sie als Patient:innen Zeit, Fragen zu stellen.
Am Ende des Gesprächs entscheiden beide Gesprächspartner:innen, ob und auf welche Art es weitergehen soll.
Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, vier sogenannte probatorische Sitzungen in Anspruch zu nehmen. In der Zeit wird geprüft, ob das Anliegen therapierelevant und eine gemeinsame Arbeit auf Basis einer vertrauensvollen Therapiebeziehung möglich ist. Außerdem wird die Zeit genutzt, um Formalitäten zu bearbeiten (wie z. B. Fragebögen) und einen Behandlungsplan zu entwickeln.
Wie kann ich mich auf mein Erstgespräch vorbereiten?
Das Erstgespräch in einer psychotherapeutischen Praxis ist ein wichtiger erster Schritt – und oft mit Nervosität oder Unsicherheiten verbunden. Eine gute Vorbereitung kann helfen, sich wohler zu fühlen und die gemeinsame Zeit bestmöglich zu nutzen. Es geht dabei nicht darum, „perfekt vorbereitet“ zu sein, sondern sich innerlich auf das Gespräch einzustellen und sich selbst die Chance zu geben, offen und ehrlich über das zu sprechen, was einen belastet.
Ein erster hilfreicher Schritt ist es, sich zu überlegen, was genau einen dazu bewegt hat, Hilfe zu suchen. Gibt es bestimmte Situationen, Gedanken oder Gefühle, die sich in letzter Zeit verändert oder verschlechtert haben? Welche Symptome oder Probleme stehen im Vordergrund? Manche Menschen finden es hilfreich, sich stichpunktartig Notizen zu machen – etwa zu Belastungen, früheren Therapieerfahrungen oder medizinischen Diagnosen.
Auch die Frage „Was erwarte ich von der Therapie?“ kann vorab reflektiert werden. Vielleicht ist das Ziel noch nicht ganz klar – das ist völlig in Ordnung. Aber schon eine grobe Richtung (z. B. weniger Ängste, mehr innere Ruhe, bessere Beziehungen) kann dem Erstgespräch eine gute Orientierung geben.
Wichtig zu wissen: Das Erstgespräch ist keine Prüfung, sondern ein Kennenlernen. Es geht darum, gemeinsam mit demder Therapeutin zu klären, ob eine Therapie sinnvoll ist und wie diese aussehen könnte. Dabei darf und soll auch Raum für eigene Fragen sein: zum Ablauf, zur Methodik, zur Schweigepflicht oder zur Kostenübernahme.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Eine ehrliche, offene Haltung und der Mut, über das zu sprechen, was belastet, sind die wichtigste „Vorbereitung“. Alles andere darf sich im Gespräch entwickeln. Und: Es ist völlig in Ordnung, nicht sofort auf alles eine Antwort zu haben – Therapie ist ein Prozess, der Schritt für Schritt beginnt.
Was ist, wenn ich mich im Gespräch emotional überfordert fühle?
Es ist vollkommen verständlich und sogar ganz natürlich, dass im psychotherapeutischen Gespräch starke Emotionen aufkommen können – besonders, wenn Sie über schwierige Erfahrungen, Ängste oder belastende Gedanken sprechen. Viele Menschen fürchten, dabei „zu viel“ zu zeigen oder die Kontrolle zu verlieren. Doch genau dafür ist der therapeutische Raum da: um Gefühle, Gedanken und Belastungen in einem geschützten Rahmen auszudrücken.
Wenn Sie sich im Gespräch emotional überfordert fühlen, wird Ihre Therapeutin oder Ihr Therapeut sensibel darauf eingehen. Psychotherapeut:innen sind darin geschult, mit intensiven Emotionen umzugehen und Ihnen Sicherheit zu geben – etwa durch beruhigende Worte, Pausen oder das behutsame Lenken des Gesprächs. Es ist auch in Ordnung, dies offen anzusprechen: Sätze wie „Das fällt mir gerade schwer“ oder „Ich bin gerade sehr überwältigt“ helfen, gemeinsam einen Umgang damit zu finden.
Wichtig ist: Sie müssen nichts erzählen, wozu Sie noch nicht bereit sind. Ihr Tempo bestimmt, wie tief ein Gespräch geht. Wenn es zu viel wird, kann jederzeit eine Pause gemacht oder das Thema fürs Erste beiseitegelegt werden. Ihr emotionales Wohlbefinden steht immer an erster Stelle – auch (oder gerade) im therapeutischen Gespräch.
Was passiert nach dem Erstgespräch?
Nach dem Erstgespräch in einer psychotherapeutischen Praxis folgen in der Regel weitere sogenannte probatorische Sitzungen – meist zwei bis vier Termine. Diese Sitzungen dienen dazu, gemeinsam mit der Therapeutin oder dem Therapeuten genauer zu klären, ob eine psychische Erkrankung vorliegt, welche Therapieform geeignet ist und ob die therapeutische Beziehung als tragfähig erlebt wird. Für gesetzlich Versicherte ist dieser Schritt auch Voraussetzung, um eine Psychotherapie bei der Krankenkasse beantragen zu können.
In dieser Phase sprechen Sie vertiefend über Ihre Beschwerden, Ihre Lebenssituation und Ihre Ziele für die Therapie. Die Therapeut:in stellt möglicherweise auch gezielte Fragen zur Diagnostik oder setzt Fragebögen ein. Gleichzeitig können Sie prüfen, ob Sie sich gut aufgehoben fühlen – denn eine vertrauensvolle Beziehung ist eine wichtige Grundlage für den Therapieerfolg.
Wenn beide Seiten zu dem Schluss kommen, dass eine Therapie sinnvoll und machbar ist, wird ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt (bei gesetzlich Versicherten). Je nach Art der Psychotherapie (z. B. Verhaltenstherapie oder tiefenpsychologisch fundierte Therapie) wird dann eine Kurzzeit- oder Langzeittherapie beantragt. Ist der Antrag genehmigt, beginnt die regelmäßige psychotherapeutische Behandlung mit meist wöchentlichen Sitzungen.
Sollte keine Therapie zustande kommen – etwa weil kein passendes Angebot vorliegt oder die therapeutische Passung nicht gegeben ist – kann die Therapeut:in Empfehlungen aussprechen, z. B. zu alternativen Angeboten oder Unterstützungsstellen. In jedem Fall wird gemeinsam nach einer hilfreichen Perspektive gesucht.
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