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Wer übernimmt die Kosten?

Die Kosten für eine Psychotherapie können je nach Art der Behandlung und Ihrem Versicherungsstatus variieren. So wird die Therapie in vielen Fällen entweder über die gesetzliche oder private Krankenversicherung abgerechnet, was sich auf die Höhe der Kosten auswirken kann. Sollte eine Therapie direkt über Ihre Krankenkasse oder über eine Kostenerstattung nicht möglich sein, bieten wir auch die Möglichkeit der Selbstzahlung an. Für Selbstzahler:innen haben wir detaillierte Informationen zu den Kosten und den verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten für Sie zusammengestellt.

Unser Ziel ist es, Ihnen von Anfang an eine transparente und klare Orientierung bezüglich der Kosten zu geben, damit Sie sich während des gesamten Therapieprozesses sicher und gut informiert fühlen. Wir möchten, dass Sie sich auf die therapeutische Arbeit konzentrieren können, ohne Sorgen über finanzielle Aspekte haben zu müssen. Daher stehen wir Ihnen gerne für alle Fragen rund um die Kosten und Abrechnung zur Verfügung und klären gemeinsam, welche Option für Sie am besten geeignet ist.

  • Als kassenzugelassene Praxis sind wir berechtigt, direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Das bedeutet für Sie, dass Sie bei Ihrem Besuch lediglich Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) mitbringen müssen. Auf dieser Karte sind alle notwendigen Versichertendaten gespeichert, sodass wir die erbrachten Leistungen direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen können. 

  • Eine Kostenerstattung ermöglicht es Patient:innen, die keinen Therapieplatz in einer Praxis mit Kassenzulassung gefunden haben, Ihre Behandlung in einer Privatpraxis zu beginnen. Unsere Erfahrungen haben uns gezeigt, dass es in den meisten Fällen zur Übernahme der Kosten im Rahmen des Kostenerstattungsverfahren kommt. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

  • Der Umfang der übernommenen Therapiesitzungen richtet sich nach Ihrem persönlichen Tarif und ihren vereinbarten Konditionen. Bitte informieren Sie sich vorab. Wir rechnen nach der Gebührenverordnung für Psychotherapeuten (GOP Faktor 3,2 - 3,5) mit derzeit 153,00€ pro Sitzung ab. Zusätzlich können Kosten z.B. für das Verfassen von Berichten, Testungen, o.ä. anfallen.

  • Dank eines speziellen Direktvertrags zwischen unserer Praxis und der BAHN-BKK, einer gesetzlichen Krankenversicherung, können wir unseren Patientinnen und Patienten besonders schnell einen Therapieplatz anbieten – ganz ohne lange Wartezeiten. Durch diese Vereinbarung ist es uns möglich, Sie zeitnah in unsere Behandlung aufzunehmen und gleichzeitig die entstehenden Kosten direkt mit der BAHN-BKK abzurechnen. 

  • Polizist:innen können in Privatpraxen für Psychotherapie behandelt werden. Eine Therapie wird dann bei der Abrechnungsstelle Heilfürsorge Bundespolizei (53754 Sankt Augustin) beantragt und abgerechnet. Nach einem Erstgespräch (psychotherapeutische Sprechstunde), kann der entsprechende Antrag auf Kostenübernahme bei der Heilfürsorge der Polizei gestellt werden. Gerne sind wir Ihnen hierbei behilflich.

  • Soldat:innen haben ebenfalls die Möglichkeit sich in Privatpraxen behandeln zu lassen. Die Kosten übernimmt die Heilfürsorge. Für die Aufnahme einer Psychotherapie, benötigen wir einen Überweisungsschein sowie den Sanitätsvordruck "Kostenübernahmeerklärung" über die probatorischen Sitzungen (San/Bw/0218). Die Unterlagen erhalten Sie bei ihre/m Truppenarzt/Truppenärztin.

  • Wenn Ihre Versicherung die Kosten für eine notwendige Therapie nicht trägt oder es für Sie andere Gründe gibt, nicht über ihre Krankenkasse abzurechnen, können Sie die Kosten selbstverständlich auch selber tragen. Das Honorar der Therapiesitzung rechnen wir nach der Gebührenverordnung für Psychotherapeuten (GOP: Faktor 3,5) ab. Das Honorar beträgt 153,00€ pro Sitzung (50 Minuten), welches Sie der Honorarvereinbarung entnehmen können.

  • Die Paartherapie ist eine sogenannte Selbstzahlerleistung, das heißt: Die Kosten hierfür werden in der Regel nicht von den gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen übernommen. Die Anzahl der Termine richtet sich nach Ihren persönlichen Bedürfnissen und Zielen. Ein unverbindliches Erstgespräch (Dauer: 50 Minuten) kostet 155,00€. Für weiterführende Sitzungen, die in der Regel 90 Minuten dauern, berechnen wir 270,00€ pro Termin.

  • Unsere AD(H)S-Diagnostik umfasst in der Regel vier bis fünf Termine, von denen Sie an mindestens zwei bis drei Sitzungen mit einbezogen werden. Anfallende Kosten richten sich nach der Gebührenverordnung für Psychotherapeuten (GOP) und belaufen sich auf ca. 791,51 € für die gesamte AD(H)S-Testung. Hinweis: Die Kosten einer AD(H)S-Diagnostik werden nicht von der Krankenkasse übernommen und Ihnen als Selbstzahler:in in Rechnung gestellt.

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Mo: 9 - 12 und 13 - 14.30 Uhr

Di: 9 - 12 und 13 - 14.30 Uhr

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