Ablauf und Kosten
Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail, Kontaktformular oder Telefon um ein Erstgespräch zu vereinbaren.
Im Gespräch (50 Minuten) geht es darum Ihre persönlichen Erwartungen an die Therapie zu besprechen sowie abzuklären, ob eine behandlungsbedürftige Erkrankung vorliegt. Sollte im Anschluss eine gemeinsame Psychotherapie beginnen, folgen nach einem Erstgespräch vier probatorische Sitzungen, die der Diagnostik und Therapieplanung dienen. Wenn Sie das Gefühl haben, Sie sind bei uns gut aufgehoben und Sie können sich eine gemeinsame Zusammenarbeit vorstellen, bildet dies die Grundlage für eine erfolgreiche Psychotherapie.
Ihr Weg zur Psychotherapie
Erfahren Sie mehr über den Ablauf und die einzelnen Schritte in der Psychotherapie.
01
Das Erstgespräch
Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und Sie bekommen die Möglichkeit, in Ruhe Ihr Anliegen zu schildern und dieses mit uns genauer einzuordnen. Im Erstgespräch nehmen wir eine erste diagnostische Einschätzung vor und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen für eine mögliche psychotherapeutische Behandlung.
02
Probatorik und Diagnose
Im Anschluss an das Erstgespräch finden je nach Versicherungsstatus bis zu vier probatorische Sitzungen statt. Diese dienen dem weiteren Kennenlernen sowie der Erfassung der Problembereiche und Ihrer Lebensgeschichte.
03
Veränderung
Es besteht eine aktive Zusammenarbeit (z.B. Selbstbeobachtung, Protokolle, Übungen) und besprochene Behandlungsschritte werden umgesetzt. Wir erarbeiten gemeinsam neue Bewältigungsstrategien und verändern so dysfunktionaler Gedanken. Es folgt eine schrittweise Verbesserung der Symptome. Veränderungen, Unsicherheiten, etc. werden in den Sitzungen detailliert besprochen. Fortschrittskontrollen werden festgehalten und Therapieziele ggf. angepasst.
04
Therapieabschluss
Mit dem Rückgang Ihrer Beschwerden nimmt die Häufigkeit der psychotherapeutischen Sitzungen ab. Um dem Wiederauftreten der Symptome entgegenzuwirken, erarbeiten wir gemeinsam Strategien zur langfristigen Stabilisierung und Rückfallprophylaxe.
HÄUFIGE FRAGEN
Wer übernimmt die Therapiekosten?
Als kassenzugelassene Praxis können wir über Ihre elektronische Gesundheitskarte direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Wir arbeiten mit Hilfe des Kostenerstattungsverfahrens mit den gesetzlichen Krankenkassen zusammen. Im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens (§13.3, SGB V) übernimmt ihre gesetzliche Krankenkasse in den meisten Fällen Ihre Therapie, die wir gemeinsam beantragen. Das Kostenerstattungsverfahren ist ein Abrechnungsverfahren,
dass Patient:innen, die keinen Therapieplatz bei eine/r/m niedergelassenen Psychotherapeut:in gefunden haben ermöglicht, Ihre Behandlung trotzdem zu beginnen. Ihre Krankenkasse ist verpflichtet Ihnen diese Leistung zu finanzieren. Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier:
Informationen zur Kostenerstattung
Unsere Erfahrung hat uns gezeigt, dass es in den meisten Fällen zur Übernahme der Kosten im Rahmen des Kostenerstattungsverfahren kommt.
Die anfallenden Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel zu 100% von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe bei entsprechender Indikation (Behandlungsbedürftigkeit) übernommen. Der Umfang der übernommenen Therapiesitzungen richtet sich hierbei nach Ihrem persönlichen Tarif und ihren vereinbarten Konditionen.
Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer privaten Krankenversicherung und lassen sich die Unterlagen zur Beantragung einer Psychotherapie zusenden.
Wir rechnen nach der Gebührenverordnung für Psychotherapeuten (GOP Faktor 3,2 - 3,5) mit derzeit 139,89€ pro Sitzung ab. Zusätzlich können Kosten z.B. für das Verfassen von Berichten o.ä. anfallen.
In einem Erstgespräch erhalten Sie von uns eine Honorarvereinbarung, der Sie die Kosten entnehmen können.
Soldatinnen und Soldaten haben die Möglichkeit sich in Privatpraxen behandeln zu lassen. Die Kosten übernimmt die Heilfürsorge. Sollten Sie sich für die Aufnahme einer Psychotherapie interessieren, kontaktieren sie bitte ihre/n Truppen:ärztin und lassen sich einen Überweisungsschein sowie den Sanitätsvordruck "Kostenübernahmeerklärung" über die probatorischen Sitzungen (San/Bw/0218) ausstellen. Zu einem Erstgespräch bringen Sie dann bitte beide Dokumente mit. Die Bewilligung weiterer Sitzungen erfolgt ebenso über ihre/n Truppenarzt/Truppenärztin.
Polizistinnen und Polizisten können ebenfalls in Privatpraxen für Psychotherapie behandelt werden. Eine Therapie wird dann bei der Abrechnungsstelle Heilfürsorge Bundespolizei (53754 Sankt Augustin) beantragt und abgerechnet. Nach einem Erstgespräch (psychotherapeutische Sprechstunde), kann der entsprechende Antrag auf Kostenübernahme bei der Heilfürsorge der Polizei gestellt werden. Gerne sind wir Ihnen hierbei behilflich.
Wenn Ihre Versicherung die Kosten für eine notwendige Therapie nicht trägt oder es für Sie andere Gründe gibt, nicht über ihre Krankenkasse abzurechnen, können Sie die Kosten selbstverständlich auch selber tragen. Das Honorar der Therapiesitzung wird hier nach der Gebührenverordnung für Psychotherapeuten (GOP: Faktor 3,2) berechnet und beträgt 139,89€ pro Sitzung (50 Minuten). Sie erhalten von uns bereits im Erstgespräch eine Honorarvereinbarung, der sie die Kosten entnehmen können.
Wenn Sie ein Coaching in unserer Praxis in Anspruch nehmen möchten, dann handelt es sich hier um eine Selbstzahler-Leistung. Auch hier richten wir uns nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP: Faktor 3,2) und berechnen 139,89€ + 19% MwSt. pro Sitzung (50 Minuten).
Eine Paartherapie ist eine Leistung, die von Ihnen selbst getragen wird. Krankenversicherungen übernehmen diese in der Regel nicht. Die Anzahl der Termine richtet sich nach Ihren persönlichen Bedürfnissen und Zielen, die wir gemeinsam definieren können. Die Kosten für ein Erstgespräch (50 Minuten) liegen bei 155,00€. Die Kosten für weitere Sitzungen (90 Minuten) liegen bei 270,00€.
Unsere AD(H)S-Diagnostik umfasst in der Regel vier bis fünf Termine, von denen Sie an mindestens zwei bis drei Sitzungen miteinbezogen werden. Anfallende Kosten richten sich nach der Gebührenverordnung für Psychotherapie und belaufen sich auf ca. 791,51 € für die gesamte AD(H)S-Testung.
Hinweis: Die Kosten einer AD(H)S-Diagnostik werden nicht von der Krankenkasse übernommen und Ihnen als Selbstzahler:in in Rechnung gestellt.
KONTAKT
ADRESSE
Langenstücken 29
22393 Hamburg
TELEFONISCHE SPRECHZEITEN
Mo: 9 - 12 und 13 - 15 Uhr
Di: 9 -12 und 13 - 16 Uhr
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